Die Landeshauptstadt Wiesbaden führt ab 2016 die Zweitwohnungssteuer ein.
Wiesbaden – Dies hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am Donnerstag, 19. November, beschlossen. Durch diese kommunale Aufwandssteuer werden voraussichtlich rund 700.000 Euro Steuereinnahmen für den städtischen Haushalt realisiert werden können.
Darüber hinaus rechnet das Kassen- und Steueramt ab dem Jahr 2018 mit erhöhten Schlüsselzuweisungen des Landes Hessen aufgrund des erwarteten Anstiegs von Hauptwohnsitzen in Folge der Einführung der Zweitwohnungssteuer. Als Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer wird die Kaltmiete bzw. die geschätzte Kaltmiete zugrunde gelegt.
Besteuert wird die Zweitwohnung in Wiesbaden, sofern der Eigentümer oder Mieter einer Zweitwohnung älter als 18 Jahre ist. Von der Zweitwohnungssteuer befreit werden unter anderem Personen sein, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Wiesbaden halten und die Familienwohnung außerhalb liegt. Ebenso sind Bewohner von Pflegeheimen nicht zu dem Kreis der Steuerpflichtigen zu zählen, sowie Kinder, die in der elterlichen Wohnung weiterhin ein Kinderzimmer nutzen, jedoch aufgrund Studium oder Ausbildung außerhalb von Wiesbaden wohnen und dort einen Hauptwohnsitz haben.
Es ist geplant, noch in diesem Jahr die Zweitwohnungsinhaber Wiesbadens durch das Kassen- und Steueramt Wiesbadens über die Einführung der Steuer ab 1. Januar 2016 zu informieren und zu bitten ihren Meldestatus zu überprüfen. Zu Beginn des Jahres 2016 werden dann die noch verbliebenen Zweitwohnungsinhaber aufgefordert, eine Zweitwohnungssteuererklärung abzugeben. In der Folge werden dann die Steuerbescheide durch das Kassen- und Steueramt erstellt.
Die Gemeinden haben nach Paragraf 7 Kommunalabgabengesetz das Recht, eine Zweitwohnungssteuer zu erheben. Steuergegenstand ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die melderechtlich als Nebenwohnung erfasst ist oder die jemand neben seiner Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat.
Derzeit sind rund 27.100 Personen mit Nebenwohnsitz in Wiesbaden gemeldet. Es wird davon ausgegangen, dass nach Einführung der Zweitwohnungsteuer die Zahl der Nebenwohnsitze drastisch auf 1.900 zurückgeht. Die Zahl der Hauptwohnsitze wird sich voraussichtlich um 12.500 erhöhen. Die übrigen Nebenwohnsitze werden ersatzlos abgemeldet.
+++
Herausgeber / Ansprechpartner:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden