Wiesbaden – Umwelt: Ordnungsamt gibt Hinweise zur Eindämmung von Ratten

Neues-Hessen-Tageblatt - Nachrichten aus der Stadt Wiesbaden -Wiesbaden – Umwelt: Nachdem in den vergangenen Wochen verstärkt über Ratten im Stadtgebiet berichtet und diskutiert wurde, sind beim Ordnungsamt zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung über gesichtete Ratten eingegangen. Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz nimmt dies zum Anlass, nicht nur auf die Meldepflicht, sondern vor allem auch auf Verhaltensweisen hinzuweisen, die einer Vermehrung der Rattenpopulation entgegenwirken.

Ein Rattenbefall muss grundsätzlich beim Ordnungsamt gemeldet werden. Dies kann schriftlich, aber auch einfach telefonisch oder per E-Mail, erfolgen. Die Grundlagen für Maßnahmen zur Rattenbekämpfung ergeben sich aus der Schädlingsbekämpfungs-verordnung. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung einzuleiten. Auf jeden Fall sollten vor der Einleitung einer Rattenbekämpfung immer erst Informationen beim Ordnungsamt eingeholt werden.

Grundsätzlich sollten folgende Verhaltensregeln gegen Ratten berücksichtigt werden, damit sich diese Tiere nicht unkontrolliert vermehren:

• Speise- und Nahrungsmittelreste sollten auf keinen Fall über die Toilette oder den Ausguss entsorgt werden, da diese den Ratten in der Kanalisation und den Rohrsystemen als willkommene Nahrungsquelle dienen.

• Überquellende Komposthaufen mit organischen Abfällen im Garten sind ein gedeckter Tisch für Ratten. Ebenfalls sollte kein gekochtes Essen auf den Kompost geworfen werden.

• Man sollte auf Erdlöcher in unmittelbarer Nähe achten.

• Das gleiche gilt für unverriegelte Mülleimer in Hof oder Keller oder Wertstoffsäcke („Gelber Sack“) mit Lebensmittelverpackungen, die nicht von Speiseresten befreit sind.

• Deshalb sollen Müllsäcke und Müllbehälter aller Art immer verschlossen gehalten werden, beziehungsweise der Zugang zu diesen sollte verhindert werden.

• Deckel von Biotonnen sollten grundsätzlich verschlossen gehalten werden, da sonst Ratten eindringen.

• Alle Müllsäcke, Mülltonnen und Müllcontainer sollten deshalb auch aus Gründen der Rattenvermeidung immer erst am Tag der Abholung bzw. Leerung auf die Straße gestellt werden

• Grundsätzlich schmeckt das Futter von Haustieren wie Hund, Katze, Vogel, Hamster und anderen Tieren auch Ratten. Größere Gebinde Tierfutter sollten daher immer verschlossen gelagert werden.

• Tauben- und Entenfütterungen locken grundsätzlich auch Ratten an

• Mangelnde Sauberkeit in Tierstallungen und Käfigen begünstigt Rattenbefall

• Türen zum Garten oder Hof sollten vor allem in den Wintermonaten konsequent geschlossen werden.

• Kellerfenster, die nicht engmaschig vergittert sind, sollten geschlossen gehalten werden.

Die richtigen Vorkehrungen machen das Umfeld für Ratten unattraktiv. Sie siedeln sich erst gar nicht an oder werden durch mangelnde Verstecke leicht zur Beute ihrer natürlichen Feinde wie zum Beispiel Hunde oder Katzen.

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