Die Wohnraumförderstelle der Landeshauptstadt Wiesbaden informiert über Förderprogramme.
Wiesbaden – Um Menschen mit Behinderung die eigene Haushaltsführung zu ermöglichen, fördert das Land Hessen Wohnanpassungsmaßnahmen im selbstgenutzen Wohneigentum. Gefördert werden Kosten für bauliche Maßnahmen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen beziehungsweise Eigenheimen. Die Wohnungen sollen möglichst barrierefrei baulich so gestaltet werden, dass Menschen mit Behinderung darin ihren eigenen Haushalt führen, sowie selbstständig und unabhängig leben können.
Der Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung kann mit Hilfe zinsgünstiger Darlehen des Landes Hessen für förderberechtigte Familien in Wiesbaden Wirklichkeit werden. Bei Neubau ist die Beantragung des Hessen-Baudarlehens in Höhe von 50.000 bis 125.000 Euro möglich. Bei Erwerb einer Bestandsimmobilie kann das Hessen-Darlehen in Höhe von bis zu 125.000 Euro beantragt werden. Voraussetzungen sind die Einhaltung einer Einkommensgrenze sowie Eigenkapital in Höhe von 10 bis 15 Prozent der Gesamtkosten. Der Zinssatz ist bei beiden Darlehen auf 20 Jahre festgeschrieben und beträgt aktuell 0,80 Prozent, der Tilgungssatz beträgt 3 Prozent. Die Darlehen werden nachrangig im Grundbuch gesichert.
Für nähere Informationen und zur Antragsstellung steht die Wohnraumförderstelle für Wiesbaden, bei der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG), als Treuhänder der Landeshauptstadt Wiesbaden unter der Telefonnummer (0611) 7780864 oder per E-Mail an wohnraumfoerderung@segwiesbaden.de, zur Verfügung.
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Herausgeber / Ansprechpartner:
Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
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