Hauptausschuss schlägt Pendl, Hammer und Bösch als neue Vorsitzende der Parlamentarischen Bundesheer-Kommission vor
Wien (A) – (PK). Die Abgeordneten Otto Pendl (S), Michael Hammer (V) und Reinhard Eugen Bösch (F) sollen ab 2015 den Vorsitz in der Parlamentarischen Bundesheer-Kommission führen. Das sieht ein Gesamtvorschlag des Hauptausschusses vor, der einstimmig angenommen wurde.
Die Parlamentarische Bundesheerkommission nimmt Beschwerden von SoldatInnen oder wehrpflichtigen Personen entgegen, prüft diese und legt jährlich einen Bericht vor. Zusammengesetzt ist die Kommission aus vom Nationalrat gewählten und von Parteien entsandten Mitgliedern, wobei – gemäß der jüngsten Novelle zum Wehrgesetz – jede Parlamentspartei mit einem Mitglied vertreten ist. Die Funktionsperiode der Parlamentarischen Bundesheerkommission dauert sechs Jahre.
Übungs- und Ausbildungsplan für das Bundesheer
Zudem genehmigten die Ausschussmitglieder von SPÖ, ÖVP und NEOS den Übungs- und Ausbildungsplan 2015 für das Bundesheer. Im nächsten Jahr sind 25 diesbezügliche Entsendungen ins Ausland vorgesehen, darunter fällt ein Vorhaben im Rahmen internationaler Organisationen, weiters sollen österreichische SoldatInnen an vier Übungen der EU und an vier Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden teilnehmen. 16 Übungen entfallen auf Vorhaben von Bi- und Multinationalen Kooperationen.
Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz mahnte allerdings vor dem Hintergrund der österreichischen Neutralitätspolitik eine genaue Prüfung der Teilnahme an NATO-Übungen ein. Es gehe nicht an, so Pilz, dass das Bundesheer an Militärübungen beteiligt ist, die gemäß NATO-Beistandsklausel abgehalten werden, wie das bei den fraglichen Entsendungen der Fall sei. Verteidigungsminister Gerald Klug stellte daraufhin klar, der Aufgabenbereich Österreichs bei diesen Übungen sei klar begrenzt und bilde keine Berührungspunkte mit der Vereinbarung unter den NATO-Mitgliedsländern. Die Mitwirkung etwa beim Lageraufbau im Rahmen internationaler Trainings diene einzig dem Fähigkeitserhalt im heimischen Militär.
Bereitschaftsdienst beim Bundesheer soll flexibler gestaltet werden
In Zukunft soll in den Kasernen der Bereitschaftsdienst flexibel nach den jeweiligen Erfordernissen und im unbedingt notwendigen Ausmaß eingeteilt werden. Eine diesbezügliche Änderung der Verordnung über die Allgemeinen Dienstvorschriften für das Bundesheer passierte den Hauptausschuss einstimmig.
Die geltenden Bestimmungen sehen eine verpflichtende Einteilung von SoldatInnen vor, während beispielsweise bereits heute die jeweils zu stellende Wache flexibel gestaltet wird. Aufgrund des Berichts der Bundesregierung vom 2. Juli 2013 zur Reform des Wehrdienstes soll nun auch die Mannschaftsstärke des Bereitschaftsdienstes analog zum Wachdienst an die jeweils militärisch erforderlichen Bedürfnisse angepasst werden, heißt es in den Erläuterungen zur Verordnungsnovelle. (Fortsetzung Hauptausschuss) jan/rei
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