Tübingen (BW) – Anfang Januar 2015 werden die neu aufgestellten Parkscheinautomaten im Gebiet 26 in der Südstadt in Betrieb genommen. Dann müssen Parkende ohne Bewohnerparkausweis montags bis freitags zwischen 8 bis 20 Uhr Gebühren zahlen. Anwohnerinnen und Anwohner können Bewohnerparkausweise ab sofort im Bürgerbüro Stadtmitte beantragen. Sie werden zugeschickt oder können ab Montag, 15. Dezember 2014, abgeholt werden.
Nach dem Grundsatzbeschluss zur Parkraumbewirtschaftung im Tübinger Gemeinderat war ursprünglich geplant, das gesamte Gebiet westlich der Galgenbergstraße zu bewirtschaften. In einer Umfrage der Stadtverwaltung, die per Hauswurfsendung verteilt wurde, hatten sich allerdings die Bewohner im hinteren Teil der Alexanderstraße und Umgebung mehrheitlich gegen die Bewirtschaftung mit Bewohnerparken ausgesprochen. Deshalb wird ab Januar 2015 nur das Parkgebiet 26 bewirtschaftet. Dessen Bewohnerinnen und Bewohner hatten mit deutlicher Mehrheit für die Bewirtschaftung votiert.
Mit einem Bewohnerparkausweis können Anwohnerinnen und Anwohner zu bestimmten Tageszeiten kostenlos parken. Antragsberechtigt sind Personen, die in bewirtschafteten Parkgebieten wohnen, ihren Hauptwohnsitz in Tübingen haben, einen Führerschein haben und ein Kraftfahrzeug nachweislich dauerhaft nutzen oder Mitglied einer Car-Sharing-Organisation sind. Die Gebühr beträgt 30 Euro je Kalenderjahr.
Für das Parkgebiet 26 können Bewohnerinnen und Bewohner folgender Straßenadressen Bewohnerparkausweise beantragen:
- Alexanderstraße 52, 56,57, 58, 59, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 68, 70
- Astrid-Lindgren-Weg
- Breslauer Straße
- Galgenbergstraße bis Gebäude 72
- Janusz-Korzak-Weg
- Stuttgarter Straße 54, 56, 58, 88, 90, 90/1
- Königsberger Straße 6, 8, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17
- Mathildenstraße 34, 35, 37,39, 41, 41/1, 43, 45, 47, 40, 42, 44, 51, 53
- Schweikhardtstraße 12, 14
www.tuebingen.de/bewohnerparkausweis
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Text: Universitätsstadt Tübingen
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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