Stadt Kassel – Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Wahlberechtigte ihre Stimmen für die am 6. März 2016 stattfindende Kommunalwahl abgeben. Wahlleiter Uwe Fricke erklärt: „Wichtig ist, dass man sich ausweisen kann. Mit dem Personalausweis oder Reisepass kann man vorab im Briefwahlbüro im Rathaus seinen Briefwahlantrag stellen oder gleich direkt per Brief vor Ort wählen.“ Das Gleiche gelte dann am Wahlsonntag im Wahllokal. Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder vergessen habe, könne trotzdem mit gültigem Lichtbildausweis seine Kreuze setzen, erläutert Fricke.
Die Wahlbenachrichtigung gebe lediglich den Hinweis, dass am 6. März in Hessen die Kommunalwahlen stattfinden und wo sich das zuständige Wahllokal befindet, sagt Fricke. „Den Wahlvorständen im Wahllokal hilft die Benachrichtigung anhand der eingedruckten Nummer, den Wähler oder die Wählerin schneller im Wählerverzeichnis zu finden. Die Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlausweis, wie vielfach fälschlicherweise angenommen wird.“
„Allen, die nicht am Wahlsonntag wählen können, empfehlen wir, Briefwahl zu beantragen. Dies geht persönlich im Bürgersaal des Rathauses noch bis Freitag, 4. März, 13 Uhr. Wer seinen Antrag allerdings per Post oder online stellen möchte, sollte dies bis spätestens Mittwoch, 2. März, tun, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post bei den Antragsstellern ankommen und termingerecht zurückgesandt werden können“, erläutert Wahlleiter Fricke. Nur bei plötzlicher und nachgewiesener Erkrankung können noch bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr, Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus beantragt werden.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag, 6. März, um 18 Uhr im Rathaus vorliegen. Danach beginnt die öffentliche Auszählung der Stimmen. Wahlbriefe, die nach 18 Uhr eingehen, werden nicht geöffnet, die Stimmen damit nicht gezählt. Der Absender trägt die Verantwortung dafür, dass der Brief rechtzeitig vorliegt.
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Text: Stadt Kassel
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