Stadt Kassel – Kirmes: Stadt weist auf Verkehrsregelung und Sperrzeiten hin

Hessische-Nachrichten -Kassel- Aktuell -Stadt Kassel – Kirmes: Für die Wehlheider Kirmes gibt es ab Montag, 12. August, Einschränkungen für den Fahrzeugverkehr. Den Anfang macht dann der Kirchweg, der zwischen Kirchweg und Hausnummer 10 bis Dienstag, 20. August, gesperrt ist: zur Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger.

Weiter geht es mit den Sperrungen ab Donnerstag, 15. August, ab 9 Uhr in der Kohlenstraße (zwischen Schönfelder Straße und Friedenstraße) und in der Tischbeinstraße (zwischen Schönfelder Straße und Kant- bzw. Leibnizstraße). Dort ist dann Platz für Fahrgeschäfte, weil der Georg-Stock-Platz nur eingeschränkt zur Verfügung steht. Für den gleichen Zeitraum ist auch die Zufahrt von der Schönfelder Straße in die Tischbeinstraße gesperrt.

Die Umleitung für die Kohlenstraße erfolgt über Wittrockstraße/Wilhelmshöher Allee/Schönfelder Straße. Sie wird am Dienstag, 20. August, ab 19 Uhr wieder befahrbar sein.

Noch bis zum folgenden Mittwochabend, 21. August, bleibt hingegen der Abschnitt der Tischbeinstraße gesperrt. Denn die Stadt nutzt die vorhandene Sperrung direkt nach der Kirmes, um die Fahrbahndecke zwischen Leibniz- und Schönfelder Straße zu erneuern. Der Abschnitt ist stark sanierungsbedürftig. Die Umleitung für diese Strecke erfolgt über Frankfurter Straße/Bosestraße/Ludwig-Mond-Straße.

Die Polizei und die Stadt weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Verstößen gegen Halte- und Parkverbote Fahrzeuge abgeschleppt werden. Dies bezieht sich insbesondere auf den verkehrsberuhigten Bereich Hentzestraße sowie die Kantstraße, Kirchweg, Kochstraße, Sternbergstraße und Friedenstraße. Es empfiehlt sich, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

Außerdem appellieren das Ordnungsamt und das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt an die Besucherinnen und Besucher der Wehlheider Kirmes, das nächtliche Ruhebedürfnis der Anwohner zu respektieren. Um die Belästigungen im Rahmen zu halten, dürfen Biergärten, Imbiss- und Verkaufsstände am Freitag- und Samstagabend maximal bis 2 Uhr nachts geöffnet sein und die Fahrgeschäfte bis 1 Uhr. Sonntag und Montag gilt das bis 24 Uhr bzw. 23 Uhr. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung der Sperrzeiten überwachen.

***
Stadt Kassel
Kommunikation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus / Obere Königsstraße 8
34112 Kassel

Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten hat 4,97 von 5 Sternen 145 Bewertungen auf ProvenExpert.com