Stadt Hanau – Aktueller Hinweis: Die Hundesteuerbescheide für das Jahr 2018 wurden bereits Ende Oktober an alle registrierten Hundehalter verschickt.
Der Fachbereich Finanzen und Beteiligungen der Stadt Hanau weist nun noch einmal darauf hin, dass für die Fälligkeit der Jahressteuer jeweils der 15. Januar eines Jahres gilt.
Wenn die Hundesteuer schon bisher per Dauerauftrag an die Stadt Hanau überwiesen wurde, ist eine Änderung des Dauerauftrages vom 1. Juli auf den 15. Januar erforderlich.
Wenn ein Hund abgemeldet wird, wird die zu viel gezahlte Steuer nach der Abmeldung anteilig zurück erstattet.
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Urheber: Stadt Hanau
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