Rheinland-Pfalz / Mainz – Die Tarifparteien haben sich heute auf einen Abschluss für die Jahre 2015 und 2016 geeinigt. Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte die Verständigung auf das Ergebnis: „Es ist ein moderater Tarifabschluss, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Gemeinwesens, insofern ist die Erhöhung ihrer Bezahlung angemessen. Ebenso sind die Belange der öffentlichen Haushalte berücksichtigt worden.”
Finanzministerin Ahnen ergänzte, dass sie sehr gut mit dem Ergebnis umgehen könne: „Es handelt sich um einen guten und akzeptablen Tarifabschluss, der das Land Rheinland-Pfalz haushalterisch nicht überfordert.”
Dreyer sagte, dass das erzielte Verhandlungsergebnis auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werde. Dazu habe es heute Morgen bereits Telefonate mit dem Vorsitzenden des DGB, Dietmar Muscheid, und der Vorsitzenden des dbb Rheinland-Pfalz, Lilli Lenz, gegeben. Die Ministerpräsidentin hatte bereits angekündigt, dass die Landesregierung bei einer Einigung der Tarifparteien für die Jahre 2015/2016 die bisherige Festlegung auf eine Erhöhung von 1% pro Jahr überprüfen werde.
Ministerpräsidentin Dreyer: „Jetzt liegt das Ergebnis vor und die haushalterische Situation erlaubt es uns, das Ergebnis 1:1 zu übernehmen.” Finanzministerin Ahnen hob hervor, dass die Beamtinnen und Beamten in den vergangenen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des strukturellen Defizits geleistet haben. „Nunmehr erlaubt uns aber die Entwicklung der öffentlichen Haushalte auch, dass die Beamtinnen und Beamten eine stärkere Erhöhung ihrer Bezüge erhalten. “
Die Einigung der Tarifparteien und die Übernahme für die Beamtinnen und Beamten werde im Jahr 2015 110 Mio. EUR und im Jahr 2016 220 Mio. EUR Zusatzkosten verursachen. Ahnen betonte, dass sie diese Mehrkosten im Haushalt des Landes abbilden kann. „Die Konsolidierung des Landeshaushalts ist bei weitem nicht abgeschlossen, aber die Zusatzkosten sind beherrschbar und vor dem Hintergrund der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gerechtfertigt.”
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Text: Staatskanzlei RLP