Rheinland-Pfalz / Mainz – Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen haben begrüßt, dass Baden-Württemberg heute mit seinem Vorschlag zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Bewegung in die Debatte bringt. „Der Vorschlag unseres Nachbarlandes enthält gute Ansatzpunkte und kann der weiteren Diskussion dienen. Das Konzept macht deutlich, dass wir nicht nur über den Finanzausgleich zwischen den Ländern reden. Gerade auch auf eine wirkungsvolle Beteiligung des Bundes wird es entscheidend ankommen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
„Die im Vorschlag aus Baden-Württemberg enthaltene Integration des Solidaritätszuschlags in die Einkommensteuer halten wir nach wie vor für den richtigen Weg, auch wenn inzwischen eine geänderte Haltung der Unionsseite im Bund in dieser Frage erkennbar ist“, sagte Finanzministerin Ahnen. In einem breiten Konsens hatten sich die Länder zuletzt im Dezember 2014 dafür ausgesprochen, dass das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag erhalten werden müsse. Ahnen forderte: „Wenn der Bund die Länder an diesem Aufkommen nicht unmittelbar beteiligen will, muss er auf andere Weise einen nachhaltigen Finanzierungsbeitrag für die Länder sichern. Der Staat muss Infrastrukturaufgaben mit Weitsicht angehen. Da braucht es auch stabile Einnahmen.“
Ein positiver Aspekt des Konzepts aus Baden-Württemberg ist der deutliche Hinweis, dass der Bund verstärkt Leistungen der Eingliederungshilfe übernehmen könne. Dies wäre eine sinnvolle Ergänzung der bereits 2013 im Koalitionsvertrag auf Bundesebene verankerten Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe um jährlich fünf Milliarden Euro.
Leider nicht in dem Konzept enthalten ist die Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft. Eine deutlich stärkere Einbeziehung der Gemeindefinanzkraft würde sich zugunsten der finanzschwachen Länder im Westen auswirken vor allem aber zugunsten der neuen Länder. „Wir wollen einen solidarischen Finanzausgleich erreichen, der umfassend und langfristig trägt“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Finanzministerin Ahnen ergänzte: „Öffentliche Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger wird vor Ort insbesondere durch die Kommunen bereitgestellt. Nimmt man das im Grundgesetz verankerte Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ernst, so kann nicht rund ein Drittel der kommunalen Steuereinnahmen beim Finanzausgleich nicht berücksichtigt werden.“
„Den Ansatz Baden-Württembergs, auch den Umsatzsteuervorwegausgleich anzupassen, unterstütze ich grundsätzlich. Aus systematischen Gründen sollte es allerdings Ziel sein, dass für alle steuerschwachen Länder ein Umsatzsteueranteil nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen sichergestellt wird. Ein Teil der westlichen Flächenländer hat ohnehin schon seit etwa 25 Jahren die niedrigste Finanzausstattung aller Länder zu verkraften.“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Die aktuelle Diskussion schließt an die Übereinkunft zwischen Bund und Ländern vom 11. Dezember 2014 an, gemeinsam bis zum Juni 2015 ein Konzept für die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erarbeiten zu wollen. „Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz setzt sich für einen solidarischen und gerechten Bund-Länder-Finanzausgleich ein“, sagte die Ministerpräsidentin.
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Text: Staatskanzlei RLP