Hessen – Politik: CDU zur Gesundheitsversorgung in Hessen – Ralf-Norbert Bartelt: „Zugang aller zu flächendeckenden Gesundheitsleitungen“

„Fehlverteilungen für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Hessen abbauen“

Hessen-24 - Hessische Politik - Aktuell -Hessen / Wiesbaden – „Eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung muss auch künftig gesichert sein. Ziel unserer Politik ist eine verlässliche Gesundheitsversorgung und der Zugang aller zu guten Gesundheitsleistungen ist. Der Entwurf eines ‚Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung‘ – GKV-Versorgungsstärkungsgesetz – zielt darauf ab, auch in Zukunft eine gut erreichbare medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau sicherzustellen. Das Gesetz gibt den Verantwortlichen vor Ort mehr Möglichkeiten, stärkere Anreize für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. In den letzten Jahren hat sich zunehmend das Problem einer Fehlverteilung zu Lasten der dünnbesiedelten ländlichen Gemeinden vornehmlich im nördlichen Teil unseres Landes und vor allem von Hausärzten verschärft. Wir begrüßen die Maßnahmen der Landesregierung, die mit dem erfolgreichen Einsatz für eine kleinräumigere Bedarfsplanung und den Hessischen Pakt zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung erste Wirkungen erzielen“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Dr. Ralf-Norbert Bartelt.

„In einigen Regionen unseres Landes besteht aber auch eine Überversorgung beim Angebot von Arztpraxen. Der Aufkauf von Arztpraxen durch die Kassenärztliche Vereinigung kann eine Möglichkeit sein, um dieser zu begegnen. Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung gebraucht werden. Es ist wichtig, dass die Zahl der geförderten Neuansiedlungen in unterversorgten Gebieten mit der Zahl der durch Einzelfallentscheidungen niedergelegten Praxissitze in einem bedarfsgerechten Gleichgewicht stehen muss. Keineswegs soll das Angebot an ambulant tätigen Medizinern signifikant vermindert werden. Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf darauf eingehen will, dass Patientinnen und Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung häufig Schwierigkeiten und lange Wartezeiten bei der Vereinbarung eines Facharzttermins haben. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden mit dem Gesetz verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten. Sie sollen Versicherten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln“, so Bartelt.

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Text: CDU Hessen – Christoph Weirich, Pressesprecher
Alexander Kurz, Stellvertretender Pressesprecher
Schlossplatz 1-3, 65183 Wiesbaden

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