Hessen / Wiesbaden – Die heutige Anhörung des SPD-Gesetzentwurfs zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes im Kulturpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtags hat der stellvertretende bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Gerhard Merz wie folgt kommentiert:
„Der SPD-Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes mit dem Ziel, allen jungen Menschen, die bis zum 27. Lebensjahr ihre Schulpflicht nicht erfüllen konnten, die Möglichkeit zum Besuch der Berufsschule zu geben, ist bei der heutigen Anhörung im Kulturpolitischen Ausschuss auf einhellige Zustimmung gestoßen.
Der Gesetzentwurf wurde als vernünftig, zukunftsweisend und sinnvoll bezeichnet und als ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit, besserer gesellschaftlicher und beruflicher Integration und zur Lösung aktueller Probleme gesehen. Er trägt der Problematik Rechnung, dass viele jungen Menschen gebrochene Bildungsbiografien haben, ein Schulabschluss und Schuljahre fehlen. Das gilt nicht nur für junge Flüchtlinge und Zuwanderer, sondern für alle jungen Menschen, die einen Bildungsabschluss nachholen wollen, und an der starren Altersgrenze von 18 Jahren scheitern.
Nahezu alle Anzuhörenden wiesen darauf hin, dass die bisherige Altersgrenze nicht ausreicht. In mehreren Beiträgen wurde betont, dass mit der Umsetzung des Gesetzes weitere Schritte verbunden sein müssen. Einzelne skeptische Äußerungen in Bezug auf eine mögliche Konkurrenz zur dualen Ausbildung teilt die SPD nicht. Vielmehr sieht sie gerade in dem Vorschlag einen Weg zur Verbesserung des Zugangs zur dualen Ausbildung.
Die SPD-Fraktion setzt auf weitere konstruktive Diskussionen im Ausschuss und im Plenum und vor dem Hintergrund der aktuellen Integrationsdebatte in der Bundes-CDU, dass die hessische CDU die Anhebung der Altersgrenze unterstützen wird.“
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Text: Silke Schade
Mitarbeiterin Pressestelle
SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
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