Hessen / Wiesbaden – Die GRÜNE Landtagsfraktion freut sich, mit den neuen kommunalrechtlichen Rechtsvorschriften mehr Bürgerbeteiligung zu ermöglichen.
„Wir kommen dem Wunsch der Bürgerinnen nach mehr Demokratie nach und verbessern die Erfolgsaussichten für Bürgerbegehrensinitiativen. Wir haben die Hürden für Bürgerentscheide in den Kommunen gesenkt. Bisher mussten für einen erfolgreichen Entscheid mindestens 25 Prozent aller Stimmberechtigten mit „ja“ stimmen. Wir haben dieses Hindernis nun für größere Gemeinden niedriger gelegt: Bei 50.000 bis 100.000 Einwohnern genügen 20 Prozent, bei mehr als 100.000 Einwohnern 15 Prozent. Selbstverständlich bleibt es aber überall dabei, dass die Mehrheit derer, die am Bürgerentscheid teilnehmen, mit ‚ja‘ stimmen müssen, damit die Entscheidung gilt“, erklärt Eva Goldbach, kommunalpolitische Sprecherin der GRÜNEN. „Die Gesetzesänderung ist der richtige, maßvolle und angemessene Schritt, den Willen der Bürgerinnen unter Wahrung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Gemeindevertreter stärker zu berücksichtigen.“
Frauen in Kommunalparlamenten
„Um von null Prozent Frauenanteil in den Kommunalparlamenten auf 20 Prozent zu kommen, hat es 90 Jahre gedauert, von 20 Prozent auf heute 32,3 Prozent in Hessen weitere 30 Jahre. Zwar sind wir damit bundesweit Spitzenreiter, aber es darf nicht noch weitere 90 Jahre dauern, bis Frauen und Männer paritätisch in den Kommunalparlamenten vertreten sind.“ Die schwarz-grüne Koalition und die Landesregierung wollen das schneller erreichen und haben deshalb das hessische Kommunalwahlgesetz und die HGO entsprechend ergänzt. Außerdem sollen Frauen auch in den Aufsichtsgremien kommunaler Gesellschaften angemessen vertreten sein.
Tourismusabgabe
„Wir ermöglichen nicht nur den offiziellen Kur- und Erholungsorten, sondern auch den als Tourismusorten anerkannten Gemeinden, einen Kur- oder Tourismusbeitrag zu erheben. Die Einnahmen können wiederum in touristische Angebote investiert werden.“
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Text: Grüne – Therese Kosowski
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit