Offenbach am Main (HE) – Für einige Humaninsuline werden Diabetespatienten ab dem 01.04.2015 in der Apotheke Aufzahlungen leisten müssen. Diese werden ihnen jedoch voraussichtlich von ihrer Krankenkasse erstattet, informiert der Hessische Apothekerverband e.V..
Notwendig wird die Aufzahlung aufgrund einer Absenkung der Festbeträge für Humaninsuline. Die Kosten von Arzneimitteln werden von den Krankenkassen bis zu den jeweils geltenden Festbeträgen erstattet. Verlangt ein Hersteller einen über dem Festbetrag liegenden Preis für sein Arzneimittel, müssen die Patienten den Differenzbetrag aufzahlen.
Aufzahlungspflichtig geworden sind nun einzelne Insuline des Unternehmens Sanofi-Aventis Deutschland GmbH. Das Unternehmen senkte zwar die Preise seiner Humaninsuline, veröffentlichte diese jedoch verspätet. Somit ist die Berücksichtigung der niedrigeren Preise in den Apotheken erst ab dem 15. April möglich.
Das Unternehmen bemüht sich in Gesprächen mit den Krankenkassen jedoch um eine Lösung, die die Erstattung der Aufzahlung durch die Krankenkassen und deren Ausgleich durch das Unternehmen vorsieht. Die Patienten sollten daher ihre Aufzahlungsquittungen aufbewahren.
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Der Hessische Apothekerverband e.V. (HAV) vertritt die Interessen der selbstständigen hessischen Apothekerinnen und Apotheker. Von den 1.530 Apotheken in Hessen, die mehr als 11.000 Arbeitsplätze bieten, sind 98 Prozent im HAV organisiert. Er ist Partner der Krankenkassen und schließt mit diesen Verträge ab. Ihre Ansprechpartnerin: Katja Förster, Tel. 069/ 79 20 05 24
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Text: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hessischer Apothekerverband e. V.
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