BAYREUTH (BY) – Das Tiefbauamt der Stadt Bayreuth weist darauf hin, dass Straßenaufgrabungen während der Wintermonate möglichst vermieden werden sollten.
Unaufschiebbare Maßnahmen müssen vorab beim Tiefbauamt beantragt und begründet werden. Zudem muss der Verursacher mit erheblichen Mehrkosten rechnen. Der Grund: Während der Wintermonate, vor allem bei Bodenfrost, können Baugruben nur unzulänglich verfüllt und verdichtet werden.
Eine fachgerechte Wiederherstellung der Beläge von Straßen und Gehwegen ist daher nicht möglich. Dadurch kann es verstärkt zu Straßeneinbrüchen und Schlaglöchern kommen, was die Unfallgefahr erhöht und neue Kosten verursacht.
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Text: Stadt Bayreuth