BAYREUTH (BY) – Die städtischen Ämter und Dienststellen bleiben zu Weihnachten von Mittwoch, 24. Dezember, bis einschließlich Freitag, 26. Dezember, sowie aufgrund der besonderen Feiertagskonstellation zum Jahreswechsel von Mittwoch, 31. Dezember, bis einschließlich Freitag, 2. Januar, geschlossen.
Ab Montag, 5. Januar, stehen die Dienststellen der Stadtverwaltung dann wieder zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Winterdienst und die Müllabfuhr des Stadtbauhofs. Auch der öffentliche Lauf im städtischen Eisstadion macht nur an Heiligabend Pause.
Die Stadtbibliothek im RW21 ist zwischen den Jahren wie folgt geöffnet (bitte auch die eingeschränkten Rückgabezeiten beachten): Dienstag, 23. Dezember, von 10 bis 19 Uhr; ab Dienstag, 23. Dezember, 19 Uhr, bis einschließlich 27. Dezember ist keine Rückgabe möglich; Sonntag/Montag, 28./29. Dezember, ist eine Rückgabe möglich. Letzter Öffnungstag im alten Jahr ist Dienstag, 30. Dezember, von 10 bis 19 Uhr; Mittwoch/Donnerstag, 31. Dezember/1. Januar, ist keine Rückgabe möglich; Freitag, 2. Januar, von 10 bis 19 Uhr, und Samstag, 3. Januar, von 10 bis 15 Uhr, geöffnet. Ab 7. Januar ist die Stadtbibliothek dann wieder wie gewohnt geöffnet.
***
Text: Stadt Bayreuth