Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen in Hessen nachgewiesen

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Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen in HessenSeit September 2020 wird die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Deutschland regelmäßig bei Wildschweinen in den Regionen zur Grenze nach Polen nachgewiesen. Vereinzelt gab es Ausbrüche in Schweine haltenden Betrieben in verschiedenen Bundesländern, so auch 2022 in Niedersachsen im Landkreis Emsland. Die Einschleppungsursache dort blieb ungeklärt.

Jetzt wurde das für den Menschen ungefährliche ASP-Virus Mitte Juni 2024 bei einem Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau südlich von Rüsselsheim nachgewiesen.

Das Wildschwein wurde von einem Jäger erlegt, da es offensichtlich krank war. Im Rahmen der sofort eingeleiteten veterinärbehördlichen Maßnahmen (z. B. die Suche nach Kadavern) wurden weitere fünf Wildschweine positiv auf ASP getestet. Alle fünf Tiere waren bereits verendet und befanden sich in einem engen Umkreis um den ersten Fund.

Vermutlich wurde das Virus durch Unachtsamkeit in den Landkreis Groß-Gerau gebracht. Dies könnte zum Beispiel das gedankenlose Wegwerfen eines Wurstbrotes in der Natur sein. Da das ASP-Virus in Salami oder Rohschinken weiterhin lange infektiös bleibt, kann ein Wildschwein sich durch das Fressen eines weggeworfenen Wurstbrotes infizieren. Innerhalb einer Wildschweinrotte geschieht die Weitergabe der Viren dann durch direkten und indirekten Kontakt.

Für Wild- und Hausschweine endet eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich.

Der Landkreis bittet um die Beachtung folgender Punkte, um einen Eintrag des ASP-Virus in die Wildschweinepopulation oder in die Schweinebestände unserer Region zu verhindern:

Bürgerinnen und Bürger

Speisereste gehören nicht in die Natur. Bitte diese zu Hause oder nur in geschlossenen Mülleimern (z. B. auf Parkplätzen) entsorgen.

Landwirtschaft

Oberstes Ziel ist, den Eintrag des Virus in einen Schweinestall zu vermeiden. Unter dem Stichwort „Biosicherheit“ gelten verschiedene Maßnahmen, die dies verhindern sollen, z. B. beim Betreten der Stallungen eigene Schutzkleidung tragen, den Personenverkehr im Stall beschränken, für einen intakten Zaun um das Betriebsgelände sorgen, etc.)

Jägerinnen und Jäger

Verendet gefundene Wildschweine unbedingt dem Veterinäramt melden, mit der Trichinenprobe gleichzeitig eine Blutprobe abgeben. Vorsicht bei der Jagd in Gebieten, die aufgrund eines ASP-Nachweises als Restriktionsgebieten ausgewiesen sind.

Weitere Information zum Thema „Afrikanische Schweinepest“ gibt es auf der Homepage des Landkreises unter www.lk-row.de/asp

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Text: Christine Huchzermeier – Landkreis Rotenburg (Wümme)

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