Böllern mit Bedacht zum Jahreswechsel 2024/2025, Eltville am Rhein – Aufgrund des nahenden Jahreswechsels und den damit einhergehenden, traditionellen Feuerwerken weist das Ordnungsamt der Stadt Eltville am Rhein darauf hin, dass Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerke) nur am 31. Dezember und 1. Januar für Personen ab 18 Jahren erlaubt ist.
Hierbei ist zu beachten, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie bei besonders brandempfindlichen Gebäuden (z.B. Altstadt, Fachwerkhäuser) oder Anlagen verboten ist. Insbesondere erstreckt sich dieses Verbot in Eltville auf den Altstadtbereich der Kernstadt, in Erbach auf die Fläche von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße und in Hattenheim ab der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Ende am Bahnhofsplatz. Dies gilt auch im Stadtteil Martinsthal für den Bereich des Lindenplatzes.
In der Vergangenheit kam es in der Eltviller Altstadt durch einen fehlgeleiteten Feuerwerkskörper zu einem Großbrand mit erheblichem Sachschaden. Daher bittet Bürgermeister Patrick Kunkel auch in diesem Jahr die Bürger und Bürgerinnen und die Gäste der Eltviller Altstadt an Silvester die pyrotechnischen Raketen und Effektartikel im Rahmen einer gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer abzufeuern. Die Flugrichtung der Raketen soll aus Sicherheitsgründen dabei in Richtung Rhein gewählt werden.
Bei der Benutzung von Feuerwerksartikeln sollte man stets Vorsicht walten lassen und die Sicherheitsvorgaben der Hersteller beachten, damit niemand zu Schaden kommt. Der Bürgermeister bittet in diesem Zusammenhang auch darum, die bestehenden Halte- und Parkverbote unbedingt zu beachten, damit ausreichende Zufahrts- und Aufstellflächen für Rettungskräfte gewährleistet bleiben.
Von der Verwendung pyrotechnischer Effekte mit ausschließlicher Knallwirkung (Böller, Kanonenschläge etc.) sollte abgesehen werden. Der anfallende Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
Afrikanische Schweinepest: Kein Feuerwerk außerhalb geschlossener Ortschaften
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft- und Umwelt bittet zudem die Bevölkerung in der Kernzone sowie in der Sperrzone II um Unterstützung: Durch den Verzicht auf ein Silvesterfeuerwerk außerhalb geschlossener Ortschaften können die Menschen einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest leisten. So wird die Gefahr minimiert, dass durch den Lärm vereinzelter Feuerwerkskörper möglicherweise infizierte Wildschweine aufgeschreckt werden und das Virus in andere Gebiete weitertragen.
Weitere Infos: https://landwirtschaft.hessen.de/presse/wegen-der-gefahr-der-versprengung-bitte-kein-feuerwerk-ausserhalb-geschlossener-ortschaften
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Text: Eltville am Rhein