Wiesbaden – In den nächsten Tagen werden rund 23.500 Unionsbürgerinnen und Unionsbürger eine Wahlinformation in ihrem Briefkasten vorfinden, die sie über ihre Möglichkeiten zur Teilnahme an der Europawahl am 26. Mai 2019 informiert.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben sowohl die Möglichkeit in ihrem Heimatland, als auch im Wohnsitzmitgliedsstaat zu wählen; deswegen muss ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.
Von insgesamt 24.100 wahlberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern haben bisher 600 einen Antrag in Wiesbaden gestellt; diese werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis zur Europawahl eingetragen. Angeschrieben werden nur Personen, die bisher noch keinen Antrag gestellt haben.
Anträge sind auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de unter „Informationen für Unionsbürger“ eingestellt. Der Antrag ist auch auf der Wiesbadener Wahlseite unter www.wiesbaden.de/wahlen unter „Europawahl“ zu finden.
Da zusammen mit der Europawahl auch die Direktwahl der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters stattfindet, sollten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger Folgendes berücksichtigen: Zur OB-Direktwahl muss kein Antrag gestellt werden; dieser Personenkreis wird von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wer also sicher gehen will, dass er bei beiden Wahlen wählen kann, muss den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl stellen. Ansonsten kann es vorkommen, dass man nur bei der Direktwahl wählen darf, nicht aber bei der Europawahl.
Wer bei den Wahlen noch als Wahlhelferin oder Wahlhelfer unterstützen möchte, findet auf der Wahlseite im Internet einen Link „Wahlhelfer gesucht“, der für eine Meldung genutzt werden kann.
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