Wiesbaden – Bürgerversammlung zur Bauleitplanung „Nahversorgungsstandort Am Gückelsberg“

Hessische-Nachrichten - Wiesbaden - Aktuell -Wiesbaden – Am Mittwoch, 27. Februar, findet im Sitzungszimmer der Ortsverwaltung Kostheim/ Kastel St. Veiter Platz in Mainz-Kostheim um 18 Uhr eine Bürgerversammlung zu der Bauleitplanungen für die Planbereiche „Nahversorgungsstandort Am Gückelsberg“ in Mainz-Kostheim statt. Die Ziele und Inhalte der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanvorentwurfes werden dort der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.

Ab 17.30 Uhr haben die Bürgerinnen und Bürger bereits eine halbe Stunde vor Beginn der Bürgerversammlung die Gelegenheit, sich über die beabsichtigten Planungen zu informieren. Mitarbeitende des Stadtplanungsamtes, sowie die Planer und der Investor stehen während dieser Zeit gerne für Erläuterungen zur Verfügung.

Der etwa vier Hektar große Planbereich wird im Norden durch die Schienentrasse der Taunuseisenbahn, im Osten durch eine Gewerbeeinheit sowie kleinteilig gemischt genutzten Strukturen begrenzt. Im südlichen Bereich schließt die Bundesstraße B 43 (Kostheimer Landstraße) an und westlich wird der Geltungsbereich ebenfalls durch die Schienentrasse begrenzt.

Das Ziel der Planung ist die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Nahversorgungsstandort sowie die Sicherung des an diesen westlich angrenzenden Bestandes zu schaffen. Der Versorgungsstandort soll neben Betrieben des Lebensmitteleinzelhandels ergänzende Einzelhandelsflächen, wie einen Getränkemarkt, einen Drogeriemarkt und weitere untergeordnete Nutzungen (zum Beispiel Apotheke, Bäcker beziehungsweise eine Konditorei mit Ausprägung Gastronomie) umfassen.

In den Übergangsbereichen zu den in der Nachbarschaft angrenzenden Gebieten sollen zum dem Flächen für Büros, Arztpraxen und in geringerem Maße für Wohnnutzungen ermöglicht werden. Die bestehenden, im Westen an den Nahversorgungsstandort angrenzenden Nutzungsmischungen, bestehend aus Wohnen und Gewerbe, sollen darüber hinaus ebenfalls planungsrechtlich gesichert werden.

Der Flächennutzungsplan wird in einem Parallelverfahren geändert.

Im Rahmen der Information und Unterrichtung wird der Öffentlichkeit zudem in Form einer Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

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