Hessen – Landtagswahlgesetz – Günter Rudolph (SPD): Schwarz-Grün muss verfassungswidrigen Gesetzentwurf zur Reform der Landtagswahlkreise zurückziehen

Hessen-Tageblatt - Presseportal - Politik - SPD -Hessen / Wiesbaden – Landtagswahlgesetz – Günter Rudolph (SPD): Schwarz-Grün muss verfassungswidrigen Gesetzentwurf zur Reform der Landtagswahlkreise zurückziehen

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag Günter Rudolph hat CDU und Grüne in der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfes zur Reform des Landtagswahlgesetzes wiederholt aufgefordert, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Rudolph sagte am Donnerstag in der Plenardebatte: „Die im Innenausschuss durchgeführte Anhörung zum eingereichten Gesetzentwurf zur Wahlkreisreform wurde von nahezu allen Sachverständigen, aber insbesondere auch von den Bürgermeistern der betroffenen Kommunen als zum Teil verfassungswidrig und nach willkürlichen Gesichtspunkten aufgestellt, abgelehnt. Selten hat eine Anhörung eines Gesetzentwurfes eine so vernichtende Kritik erlebt und ist durchgefallen wie dieser.“

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Neuordnung der Landtagswahlkreise beziehe sich auf die wahlberechtigte deutsche Bevölkerung zum Stichtag des 31. Dezember 2015. Als Beispiel könne die Gemeinde Niederdorfelden genannt werden. Sie würde auch zukünftig mehr als die angeblich einzig akzeptierte Abweichungsgröße von 25 Prozent erreichen.

Es sei überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die schwarz-grüne Landesregierung nicht in der Lage sei, aktuelles Datenmaterial zur Verfügung zu stellen. Dabei sage die Rechtsprechung eindeutig aus, dass man möglichst nah an den realistischen Zahlen der Wahlberechtigten liegen müsse. Dies, so ein Sachverständiger, sei ein rechtlich schwerer Fehler im Gesetzentwurf.

„Es gibt auch keine nachvollziehbare Begründung, warum bestimmte Gemeinden bestimmten Wahlkreisen zugeordnet werden. Außer, dass man offensichtlich nach politischen Gesichtspunkten gehandelt hat. Dabei, so die Rechtsprechung, dürfe die parteipolitische Zusammensetzung von Wahlkreisen keine Rolle spielen. Dies könnte ebenfalls ein Wahlanfechtungsgrund sein und wird als verfassungswidrig angesehen“, so Rudolph.

Durch die Veränderung der Bevölkerungszahlen sei eine Neuordnung der Landtagswahlkreise notwendig. Dies mache man in einem nachvollziehbaren und transparenten Verfahren. Die SPD-Fraktion schließe sich ausdrücklich der Stellungnahme des Innenministers von April diesen Jahres an, in dem er vorschlägt, auf Grund aktueller und vor allem neuerer Zahlendaten zu Beginn der neuen Landtagswahlperiode tätig zu werden. Die SPD schlage dafür die Einsetzung einer Wahlkreiskommission vor. Wer dreieinhalb Jahre die Notwendigkeit zur Reform der Landtagswahlkreise nicht erkannt habe, den Sachverhalt sozusagen verpennt, dürfe jetzt nicht in einem „Hau-Ruck-Verfahren“ nach parteipolitischen Gesichtspunkten die Änderung der Landtagswahlkreise vornehmen.

„Wir fordern CDU und Grüne noch einmal auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und gemeinsam mit den anderen Fraktionen des Landtages nach einer tragbaren Lösung zu suchen. Wenn Schwarz-Grün diesen Gesetzentwurf mit ihrer Mehrheit durchboxen will, muss aller Wahrscheinlichkeit nach der Hessische Staatsgerichtshof über einen offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzentwurf entscheiden“, bekräftigte der Parlamentarische Geschäftsführer.

___________________________________________

Urheber: Valeska Fuhr
Mitarbeiterin Pressestelle
SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1 – 3, 65183 Wiesbaden

Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten hat 4,94 von 5 Sternen 146 Bewertungen auf ProvenExpert.com