Hessen – Ladenöffnungsgesetz: Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD Landtagsfraktion Wolfgang Decker hat erneut sein Unverständnis über den Gesetzesvorstoß der FDP, den Schutz des Sonntags im Hessischen Ladenöffnungsgesetz zu unterlaufen, geäußert.
„Obwohl es hier deutliche höchstrichterliche Rechtsprechung gibt und obwohl schon in der Anhörung zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfes eine breite Mehrheit deutlich gemacht hat, dass sie die Änderungen der FDP ablehnt, will diese auch weiterhin die bestehenden Regelungen aushöhlen. Dies ist mit der SPD nicht zu machen“, sagte Decker am Donnerstag in Wiesbaden.
Zwar solle es in der Gesetzesänderung bei den vier verkaufsoffenen Sonntagen bleiben, allerding sollen diese auf einzelne Stadtteile oder Gemeindeortsteile ausgedehnt werden. „Faktisch läuft das auf eine Vervielfachung der Ausnahmen zur Sonntagsarbeit hinaus“, so der SPD-Arbeitsmarktexperte. Ebenso kritisch müsse man den Versuch sehen, den sogenannten Anlassbezug, also die Koppelung an ein bestimmtes Marktereignis abzuschaffen.
Für die SPD-Fraktion habe der Sonntag nach wie vor eine besondere Bedeutung für Familien, Kultur, Vereine und Sport, Religion und Kirche und auch eine besondere Bedeutung, um von den steigenden beruflichen Belastungen zu entspannen. Die Sonntagsruhe solle man den Menschen daher nicht ohne Not nehmen und die Ladenöffnung an Sonntagen auch in Zukunft auf so wenige Ausnahmen wie nötig beschränken.
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Text: Gerfried Zluga-Buck
Stellv. Pressesprecher
Parlamentarischer Referent Petitionen
SPD-Fraktion im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1 – 3, 65183 Wiesbaden