Frankfurt am Main – (pia) Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat dem Strukturkonzept und dem Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 916 „DFB-Akademie – Südlich Niederräder Landstraße“ zugestimmt. Auf dieser Grundlage kann – nach entsprechendem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung – der Bebauungsplanentwurf erarbeitet und anschließend öffentlich ausgelegt werden.
„Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der DFB-Akademie und einen öffentlichen Bürgerpark schaffen“, sagt Bürgermeister Olaf Cunitz. „Langfristig soll eine Vernetzung der Grünräume vom Stadtwald über die Rennbahnstraße und die Deutschordenstraße zum Elli-Lucht-Park und zum Mainufer etabliert werden. Das ist insgesamt gesehen ein großer Gewinn für Frankfurt und seine Bewohner.“
Aus dem Grundkonzept des Aufstellungsbeschlusses wurde das städtebauliche Konzept entwickelt. Kernelement ist der Entwurf zur DFB-Akademie als Ergebnis eines Realisierungswettbewerbs, aus dem der Entwurf des Aachener Büros „kadawittfeldarchitektur“ als Sieger hervorgegangen ist. Aufgrund der architektonischen Lösung, die Gebäudevolumen beidseitig des sogenannten „Sportboulevard“ ins Grüne zu schieben, konnte eine optimale Verzahnung von Gebäude und Landschaft erreicht und der Flächenverbrauch insgesamt minimiert werden.
So bleiben 75 Prozent des DFB-Geländes unbebaut. Die Einrichtungen des DFB wie Akademie, Verwaltung, Athletenhaus, Depot und Parkgarage befinden sich als Einzel-Gebäude unter einem alles überspannenden Dachkörper. „Grundsätzlich sollen durch eine umweltgerechte Planung der Versiegelungsgrad im Gebiet möglichst gering ausfallen und durch naturschutzrechtliche Kompensation ausgeglichen werden“, sagt Cunitz. „Es ist weiterhin Ziel angestrebt, die im Gebiet entstehenden Eingriffe vollständig vor Ort auszugleichen.“
Der DFB wird in der ersten Ausbauphase circa 15 Hektar und in der Endausbauphase weitere 5 Hektar des insgesamt rund 40 Hektar großen Areals für seine Akademie nutzen. Es ist geplant, das Gelände der Sportanlagen für die DFB-Akademie sowie die Erweiterungsfläche als Private Grünfläche – Sport – und das Gebäude der DFB-Akademie als Sondergebiet (SO) – Sport festzusetzen. Ein Teil der Flächen im Osten des Plangebiets ist auf der Grundlage des Hessischen Forstgesetzes als Bannwald ausgewiesen und soll entsprechend im Bebauungsplan als Flächen für Wald festgesetzt werden.
Die im Norden liegenden Flächen sollen als öffentliche Grünfläche – Parkanlage – mit Erholungs- und Sportfunktion festgesetzt werden. Für diese Flächen ist die Gestaltung eines Landschaftsparks als Bürgerpark geplant, der die landschaftlichen Qualitäten des benachbarten Stadtwaldes weiterführt. Der Bürgerpark soll die ökologischen Kompensationen für das DFB-Areal aufnehmen und für die Öffentlichkeit als Sport-, Freizeit- und Erholungsgebiet jederzeit zugänglich sein. Das Beteiligungsverfahren hierzu begann mit einer Auftaktveranstaltung am 5. Oktober 2015. Das vorhandene Hotel an der Schwarzwaldstraße soll als Kerngebiet festgesetzt werden.
Die Fläche des Bebauungsplans wurde bislang als Galopprennbahn und teilweise als Golfplatz genutzt. Daran grenzen ebenfalls im Plangebiet befindliche Waldflächen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Bebauungsplanverfahren hat in der Zeit vom 30. März bis 30. April 2015 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 11. September 2015 stattgefunden.