Rheinland-Pfalz – Arbeitsmarkt – Dreyer/Bätzing-Lichtenthäler: Neue ESF-geförderte Projekte starten ab Juli

RLP-24 - Aus der Staatskanzlei - Aktuell -Rheinland-Pfalz / Mainz – „Die Arbeitslosigkeit in Rheinland-Pfalz ist im März aufgrund der einsetzenden Frühjahrsbelebung deutlich zurückgegangen.“ Darauf wiesen Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler heute anlässlich der Bekanntgabe der aktuellen Arbeitsmarktzahlen in Mainz hin.

Danach ist die Zahl der arbeitslosen Menschen in Rheinland-Pfalz im März auf rund 118.900 gesunken. Insgesamt waren fast 4.500 weniger Menschen arbeitslos gemeldet als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat waren rund 3.500 weniger Menschen arbeitslos. Die Arbeitslosenquote lag im März bei 5,5 Prozent und sank gegenüber dem Vormonat um 0,2 Prozentpunkte. Im Vorjahresmonat lag die Arbeitslosenquote bei 5,7 Prozent.

„Die erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung soll auch in der neuen Förderperiode 2014-2020 mit Hilfe der Strukturfondsmittel fortgesetzt werden“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die rheinland-pfälzische Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Arbeitsministerium ruft daher die Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Land auf, Anmeldungen für Projekte einzureichen, die dem Programm des Landes entsprechen und folglich aus ESF-Mitteln gefördert werden können.

Der Aufruf richtet sich an Träger arbeitsmarktpolitischer Projekte und bezieht sich auf eine Vielzahl von Förderansätzen für unterschiedliche Zielgruppen. Dazu zählen beispielsweise auch die beiden Förderansätze „Jobfux“ und „Jugendscout“. „Wir dürfen nicht vergessen, dass wir immer noch viele Jugendliche im Land haben, die vergeblich nach einer Beschäftigung suchen und Unterstützung bei dem Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf benötigen. Genau hier setzen wir mit den Förderansätzen ‚Jobfux‘ und ‚Jugendscout‘ an“, erklärte Arbeitsministerin Bätzing-Lichtenthäler.

So dient der Aufruf zu Vorschlägen zunächst der Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs. Die eingehenden Anmeldungen werden auf der Grundlage der Projektauswahlkriterien bewertet. Anschließend entscheidet ein Auswahlgremium über die Förderung. An dieses mehrschrittige Verfahren schließt sich das Antragsverfahren an.

Die Träger arbeitsmarktpolitischer Projekte können ihre Vorschläge bis zum 13. April 2015 einreichen. Der Aufruf, alle dazu gehörenden Dokumente sowie weitere ausführliche Informationen stehen auf der Website www.esf.rlp.de/esf-foerderung-2014-2020 zum Download zur Verfügung.

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Text: Staatskanzlei RLP

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