Ludwigshafen – Zwei Unfallfluchten auf Parkplätzen von Einkaufsmärkten

RLP-24 - Ludwigshafen - Aktuell -Ludwigshafen (RLP) – Zwei Unfallfluchten auf Parkplätzen von Einkaufsmärkten sorgen für Arbeit bei der Polizei.

Polizeiwache Oggersheim

Am 08.12.2014 gegen 12.30 Uhr parkte ein 65-Jähriger auf dem Parkplatz des Globus Marktes in Ludwigshafen rückwärts aus und stieß dabei an das hinter ihm ordnungsgemäß geparkte Auto eines 77-Jährigen.

Der 65-Jährige stieg daraufhin zusammen mit seiner Frau aus, schaute sich die Autos an, stieg wieder ein und fuhr vom Parkplatz. Ein aufmerksamer 58-jähriger Zeuge beobachtete das Geschehen, merkte sich das Kennzeichen und rief die Polizei.

Diese fand im Rahmen einer Nahbereichsfahndung das Fahrzeug des 65-Jährigen auf dem Parkplatz eines gegenüberliegenden Geschäftes. Der 65-Jährige gab an, dass er zwar einen Anstoß bemerkt habe, aber beim Nachschauen keinen Schaden feststellen konnte. Die Polizei jedoch konnte Schäden an beiden Fahrzeugen feststellen und schätzt diesen auf insgesamt etwa 1800 Euro.

Am 08.12.2014 gegen 16.15 Uhr verlor ein 63-Jähriger die Kontrolle über seinen Einkaufswagen während er seinen Kofferraum belud auf dem Parkplatz vom Einkaufsmarkt „Real“ in Ludwigshafen. Der Einkaufswagen rollte daraufhin weg und stieß gegen das Auto einer 55-jährigen Frau. Der 63-Jährige entfernte sich daraufhin mit seinem Auto vom Ort des Geschehens.

Er wurde allerdings beobachtet von einer 43-jährigen Frau, die sich auch das Auto Kennzeichen merkte und der geschädigten 55-jährigen Frau mitteilte. Diese verständigte daraufhin die Polizei. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 250 Euro. Gegen den 63-Jährigen läuft nun eine Anzeige wegen Fahrerflucht, da auch ein Schaden an einem Auto verursacht durch einen Einkaufswagen und das anschließende Entfernen vom Unfallort als Unfallflucht geahndet wird.

In beiden Fällen konnten glücklicherweise die Unfallfluchten Dank aufmerksamer Zeugen aufgeklärt werden.

Die Polizei appelliert an alle Autofahrer nach einem Unfall die Polizei zu rufen und sich nicht vom Unfallort zu entfernen! Ansonsten ist immer der Tatbestand einer Unfallflucht erfüllt und es folgt eine Anzeige.

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Herausgebende Stelle: Polizeipräsidium Rheinpfalz

Diese Pressemeldung auf www.polizei.rlp.de

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