Wiesbaden – Magistrat beschließt die Neufassung von Satzungen

Hessen-24 - Wiesbaden - Aktuell -Wiesbaden (HE) – Der Magistrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 9. Dezember, mehrere Sitzungsvorlagen beschlossen, die die ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) betreffen.

Änderungen im Hessischen Kommunalabgabengesetz (KAG) bezüglich der Regeln für die Gebührenkalkulation und andere gesetzliche Vorgaben machten eine Neufassung der Satzungen für Straßenreinigung, Abfall und Abwasser notwendig. „Wir haben diese Überarbeitung darüber hinaus dazu genutzt, die Satzungen zu entbürokratisieren sowie andere erforderliche Anpassungen einzuarbeiten“, sagt Dezernent Dr. Oliver Franz.

„Bisher sieben Satzungen sollen künftig zu drei Satzungen zusammengeführt werden. Viele Verweisungen werden hierdurch überflüssig. Das erhöht die Lesbarkeit der Satzungen für die Bürgerinnen und Bürger erheblich.“ Zudem wurde der Kalkulationszeitraum mit der Haushaltswirtschaftsplanung der Stadt synchronisiert.

Die ELW haben nach den Vorgaben des KAG für die Kalkulation des Jahres 2015 Bedarfsplanungen für sämtliche Gebühren vorgenommen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass Gebühren kostendeckend zu kalkulieren sind. Diese Bedarfsplanungen haben ergeben, dass die Abfallgebühren, die Straßenreinigungsgebühren sowie Schmutzwassergebühren nicht erhöht werden müssen.

Nur bei den Gebühren im Bereich des Niederschlagswassers gibt es eine Veränderung. Der Gebührensatz pro Quadratmeter abflusswirksamer Fläche soll künftig nun 0,80 Euro statt 0,70 Euro pro Quadratmeter und Jahr betragen. Rechnerisch würde dies für jeden Wiesbadener Einwohner eine Erhöhung von 5 Euro pro Jahr bedeuten. Bei einem Durchschnittsreihenhaus mit 100 Quadratmetern versiegelter Fläche wären etwa 10 Euro pro Jahr mehr zu zahlen. Für ein Einfamilienhaus mit 200 Quadratmetern Dach- und befestigter Fläche (Zufahrt, Terrasse, Wege) betragen die Mehrkosten circa 20 Euro pro Jahr. Alle anderen Gebühren bleiben konstant. „Der geringe Anpassungsbedarf bestätigt die Qualität aller bisherigen Gebührenkalkulationen seitens der ELW“, meint Franz.

Die Abfallwirtschafts- und die Abfallgebührensatzung soll durch die Neufassung zur Kreislaufwirtschaftssatzung zusammengefasst werden. Darin geregelt werden unter anderem, dass die Stadt ihr Beschaffungs- und Auftragswesen so gestaltet, dass die Entstehung von Abfall möglichst vermieden wird. Ebenso soll die Stadt private Haushaltungen und öffentliche sowie private Unternehmen über die Ziele der Kreislaufwirtschaft, insbesondere über Möglichkeiten der Abfallvermeidung und -verwertung beraten.

Durch Einarbeitung der Regelungen zur getrennten Sammlung von Wertstoffen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz kam es auch hier zu einigen Änderungen. „Ab dem 1. Januar 2015 werden in Wiesbaden die gelben Behälter zu Wertstofftonnen, in denen neben Verpackungen auch alle Abfälle aus Kunststoff und Metall – sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen – gesammelt werden können“, sagt Franz.

Ebenfalls beschlossen wurde die Vorlage der ELW über die Umsetzung gemäß den Empfehlungen aus der 172. Vergleichenden Prüfung „Abfallwirtschaft in Großstädten“. Im Rahmen einer vom Hessischen Rechnungshof beauftragten Prüfung der Abfallentsorgung in mehreren hessischen Großstädten schnitten die ELW am besten ab. Wie auch in der Fachzeitschrift EUWID Recycling und Entsorgung (42.2014) dargelegt wird, ist die Abfallgebührenbelastung in Wiesbaden am niedrigsten.

Laut Franz ist dies das Ergebnis professioneller und vorausschauender Planung seitens des ELW-Managements. Einsparpotenzial sahen die Prüfer daher bei den ELW kaum. In der nun beschlossenen Vorlage haben die ELW aufgeführt, welche Möglichkeiten zur Optimierung und somit zu weiteren Einsparungen ergriffen werden sollen.

+++

Herausgeber / Ansprechpartner: Pressereferat der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden

Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten hat 4,97 von 5 Sternen 145 Bewertungen auf ProvenExpert.com